Diesen staatlich geprüften Heilberuf gibt es nur in Deutschland. Die Heilpraktikerin darf selbst Diagnosen stellen und Behandlungen durchführen. Die Heilpraktikerin ist auf die Naturheilkunde spezialisiert. Naturheilpraxen haben oft Behandlungsschwerpunkte. Neben dem ausführlichen Gespräch und der gründlichen körperlichen Untersuchung wendet die Heilpraktikerin zur Diagnostik individuell nötige Zusatzdiagnostik an wie z. B. ein energetischer Befund, Reflexzonendiagnostik (Fuß, Ohr), das Vasculäre Autonome Signal (VAS), Antlitz- oder Gesichtsdiagnose, die Inspektion der Zunge oder die chinesische Pulsdiagnostik.
Zur Behandlung setzt sie verschiedene traditionelle, volksheilkundliche wie auch moderne Naturheilverfahren ein z. B. pflanzliche und homöopathische Medikamente, Osteopathie, Akupunktur, energetische Verfahren, Biochemie und anderes.
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Die Selbstheilungskräfte des Menschen sollen damit angeregt und unterstützt werden. Die Heilpraktikerin darf keine meldepflichtigen Infektionskrankheiten behandeln, darf keine Geburtshilfe leisten und keine verschreibungspflichtigen Medikamente oder Betäubungsmittel verordnen oder benutzen.
Der Heilpraktiker darf Longcovid– und Post-Covid-Symptome behandeln, auch eine Impfvorbereitung und Impfnachbereitung kann besprochen werden. Nur eine akute Infektion nach Infektionsschutzgesetz darf eine Heilpraktikerin nicht behandeln.